Das Hygienekonzept des Hessischen Fußballverbandes HFV vom 27.7.2020 gilt unmittelbar in seiner aktuell gültigen Fassung für den Trainings- und Spielbetrieb auf dem Sportgelände an der Rosenstraße in Cölbe für den Fußballsportbetrieb. Zusätzlich kommen nachfolgende Regelungen zur Anwendung:
1. Angesichts der zu erwartenden geringen Zuschauerzahlen entfallen für diese um den Sportplatz Abstandsmarkierungen, nicht jedoch das Abstandsgebot. Die markierten Bereiche um die Auswechselbänke (Technische Zonen für Ersatzspieler, Mannschaftsbetreuer usw.) sind von Zuschauern freizuhalten.
2. Der markierte Weg der Heimmannschaft vom Umkleidebereich auf den Sportplatz (siehe Abb. 1) ist dann von Zuschauern freizuhalten, so sich dort Spieler befinden.
3. In den beiden Spielerkabinen des Vereinsheims dürfen sich maximal je acht Personen befinden, zusätzlich zwei im Duschraum. Spielerbesprechungen finden möglichst außerhalb der Kabinen statt. Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken, zudem ist ständig zu lüften
4. Die Gastmannschaft sollte möglichst spielbereit anreisen. Ist das nicht möglich, kann sich die Gastmannschaft nach vorheriger Abstimmung in den Umkleidekabinen der Sporthalle umziehen. Dort stehen auch Duschen zur Verfügung. Die Abstandsregeln sind dort von der Gastmannschaft einzuhalten.
5. Für Schiedsrichter bzw. Schiedsrichterin steht eine eigene Kabine mit Dusche zur Verfügung.
6. Die Spielberichte sind durch die Gastmannschaft und die Schiedsrichterin bzw. den Schiedsrichter möglichst auf eigenen Endgeräten freizugeben.
7. Finden mehrere Spiele hintereinander statt, können nach Abstimmung mit den Gästemannschaften getrennte Umkleidekabinen in der Sporthalle genutzt werden, so die Mannschaften nicht schon spielbereit anreisen.
8. Jeder Gast, der das Sportgelände betreten möchte, muss ein Anwesenheitsformular ausfüllen, aus dem der Name und eine Kontaktmöglichkeit (Adresse oder Telefonnummer) hervorgehen. Dieses Formular wird an der Eintrittskasse abgegeben. Die Formulare werden nach den Richtlinien der DSGVO vier Wochen gelagert und anschließend vernichtet. Ausgenommen sind Personen, die auf einem Spielberichtsbogen vermerkt sind. Die Wege vom Ausfülltisch zur Eintrittskasse und weiter zum Sportplatz sind markiert (s. Abb. 2). Das gesamte Sportgelände ist eingezäunt, die Zu- und Ausgänge für Gäste und ggf. für Gästemannschaften sind eigens markiert (s. Abb. 2).
9. Getrennt von dem Weg für ankommende Gäste gibt es einen separaten, markierten Ausgang vom Gelände sowie einen separaten Zugang von Gastmannschaften, so sie sich in der Sporthalle umziehen (s. Abb. 2).
10. Getränke sind ausschließlich im Verkauf von Flaschen durch das Küchenfenster erhältlich. Zu- und Weggang vom Küchenfenster erfolgt auf separaten, markierten Wegen (s. Abb. 1). Wasserkisten für die Mannschaften werden separat ausgegeben, die Spieler füllen ihre selbst mitzubringenden Trinkflaschen eigenständig damit auf.
11. Sollten neben Getränke auch Lebensmittel (Würstchen, Pommes Frites) verkauft werden, sind Marken dafür an der Getränkeausgabe zu erwerben. Von dort führt ein Weg parallel zum Weg weg vom Küchenfenster zur Essensausgabe und weiter in Richtung Sportgelände (s. Abb. 1).
12. Sanitäre Einrichtungen befinden sich im Sportheim. Dazu ist das Sportheim durch den zum Sportplatz hin geöffneten Schankraum zu betreten (s. Abb. 1) und zu verlassen. Sollten sich in diesem Bereich mehrere Personen aufhalten, ist auf – wie ansonsten auch – auf die Abstandsregel zu achten.
13. In den Kabinen, den Sanitärraumen und am Eingang stehen Desinfektionsmittel bereit.